Norm
MRG §17 Abs2Rechtssatz
Nach § 17 Abs 2 MRG sind Wandstärken und die im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) von der Gesamtnutzfläche abzuziehen, gleichgültig, ob sie - sei es als Wohnung, sei es als Geschäftslokal - genützt werden (können) oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069956Dokumentnummer
JJR_19861209_OGH0002_0050OB00064_8600000_001