RS OGH 1986/12/9 5Ob64/86, 5Ob41/06z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1986
beobachten
merken

Norm

MRG §17 Abs2

Rechtssatz

Nach § 17 Abs 2 MRG sind Wandstärken und die im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) von der Gesamtnutzfläche abzuziehen, gleichgültig, ob sie - sei es als Wohnung, sei es als Geschäftslokal - genützt werden (können) oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069956

Dokumentnummer

JJR_19861209_OGH0002_0050OB00064_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten