RS OGH 1986/12/16 4Ob56/85

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Norm

GehG §17 Abs3

Rechtssatz

Die unterbliebene Beiziehung des Dienststellenausschusses zur Erstellung oder Änderung des für die Dienststelle maßgebenden Dienstplanes nimmt den auf seiner Grundlage jahrelang geleisteten Diensten in keinem Fall die Qualifikation als "regelmäßiger Schichtdienst oder Wechseldienst" im Sinne des § 17 Abs 3 GehG 1956.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059676

Dokumentnummer

JJR_19861216_OGH0002_0040OB00056_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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