RS OGH 1986/12/16 2Ob628/85

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Veröffentlicht am 16.12.1986
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Norm

AusfFG 1981 §5

Rechtssatz

Dem Bund, vertreten durch die Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, steht es im Rahmen der Bonitätsprüfung nach § 5 frei, Sicherheiten zu fordern bzw mangels solcher eine Haftungsübernahme abzulehnen.Dem Bund, vertreten durch die Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, steht es im Rahmen der Bonitätsprüfung nach Paragraph 5, frei, Sicherheiten zu fordern bzw mangels solcher eine Haftungsübernahme abzulehnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0051603

Dokumentnummer

JJR_19861216_OGH0002_0020OB00628_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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