RS OGH 1986/12/18 7Ob691/86, 3Ob116/92, 6Ob97/98b

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Veröffentlicht am 18.12.1986
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Norm

ABGB §430 B2
ABGB §431
ABGB §1295 IIf7c

Rechtssatz

Bei der Doppelveräußerung von Liegenschaften wird ein Schadenersatzanspruch bei einem durch den Besitz erkennbaren Erwerb gegenüber demjenigen bejaht, der sich den Vertragsbruch des Veräußerers zunutze machte. Dies muß auch für die Kollision von Bestandrechten durch Doppelvermietung gelten, wenn der Dritte ohne Einwirkung auf den Schuldner dessen Vertragsbruch in Kenntnis des Forderungsrechtes oder bei einer durch den Besitz bedingten typischen Erkennbarkeit den Vertragsbruch des Schuldners ausnützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011209

Dokumentnummer

JJR_19861218_OGH0002_0070OB00691_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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