RS OGH 1987/1/13 14Ob198/86, 9ObA144/07b

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Veröffentlicht am 13.01.1987
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Norm

ArbVG §96 Abs1 Z4

Rechtssatz

Unter einem leistungsbezogenen Entgelts im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG ist ein Entgelt zu verstehen, dessen Höhe sich im Gegensatz zum Zeitlohn nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und nicht nach der vollbrachten Arbeitszeit richtet. Es wird dadurch ein besonderer Maßstab für die Höhe des Verdienstes vereinbart.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051177

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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