Rechtssatz
Die Rechtsauffassung, daß die im Art III § 10 GmbHGNov 1980 vorgesehene Umwandlungsmöglichkeit auch Komplementärgesellschaften zugute kommen kann, die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen der Umwandlung indessen auch die Übernahme eines Betriebes voraussetzt, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Die Rechtsauffassung, daß die im Artikel römisch drei, Paragraph 10, GmbHGNov 1980 vorgesehene Umwandlungsmöglichkeit auch Komplementärgesellschaften zugute kommen kann, die Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen der Umwandlung indessen auch die Übernahme eines Betriebes voraussetzt, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0087450Dokumentnummer
JJR_19870122_OGH0002_0060OB00018_8600000_002