RS OGH 1987/1/27 5Ob19/86, 1Ob637/95

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Veröffentlicht am 27.01.1987
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Norm

MRG §16 Abs1
MRG §16 Abs6

Rechtssatz

Der im MRG zum Ausdruck kommende Gedanke, eine "Versteinerung" der Mietzinsobergrenzen zu vermeiden, sondern eine Anpassung an den jeweiligen Geldwert vorzusehen, rechtfertigt es auch, daß der als angemessen festgestellte Betrag des Hauptmietzinses einer Wertsicherung unterworfen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069593

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0050OB00019_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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