RS OGH 1987/1/27 5Ob4/87, 1Ob503/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1987
beobachten
merken

Norm

ABGB §1079

Rechtssatz

Die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Berechtigten führt nur dann zum Titelverlust beim Drittkäufer, wenn die Ausübung des Vorkaufsrechts im Drittkauf zur Bedingung gemacht worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020253

Dokumentnummer

JJR_19870127_OGH0002_0050OB00004_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten