RS OGH 2018/4/25 1Ob653/86, 6Ob233/97a, 8Ob270/01s, 10Ob94/08h, 1Ob213/09v, 4Ob137/11t, 6Ob29/18k, 2

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Veröffentlicht am 28.01.1987
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Rechtssatz

Resultiert ein Schaden aus der Verletzung von Aufklärungspflichten, kann der Geschädigte nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn der Aufklärungspflicht entsprochen worden wäre.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Warnpflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022104

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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