RS OGH 2013/11/19 8Ob670/86, 10Ob100/92, 4Ob180/13v

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Veröffentlicht am 12.02.1987
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Norm

ZPO §503 Z2 C1a
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Hat das Berufungsgericht die Überprüfung des Ersturteils mit dem aktenwidrigen Hinweis darauf, dass die Rechtsansicht des Erstgerichtes nicht bekämpft worden sei, unterlassen, so stellt dies eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0043013

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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