Norm
UWG §7 Abs1 F3Rechtssatz
Werden - täuschend - Preisobergrenzen Preisuntergrenzen gegenübergestellt und damit die Überwälzung der Kosten auf Privatkonsumenten begründet, liegt in diesem Schluß, auch wenn er mit "wahrscheinlich" abgeschwächt wird, eine herabsetzende Tatsachenbehauptung im Sinne des § 7 Abs 1 UWG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0078588Dokumentnummer
JJR_19870217_OGH0002_0040OB00342_8600000_002