RS OGH 1987/2/18 1Ob45/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1987
beobachten
merken

Norm

NO §5 Abs3
NO §34

Rechtssatz

Der bloße Verdacht der Gläubigerbenachteiligung reicht nicht aus, um das Geschäft als bedenklich anzusehen; eine Nachforschungspflicht des Notars in dieser Richtung besteht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071096

Dokumentnummer

JJR_19870218_OGH0002_0010OB00045_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten