RS OGH 1987/2/24 4Ob501/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1987
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Norm

ZPO §50
  1. ZPO § 50 heute
  2. ZPO § 50 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009
  3. ZPO § 50 gültig von 01.03.1992 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Wird eine Partei, gegen die bereits rechtskräftig die Klage zurückgewiesen wurde, durch einen (verfehlten) Revisionsantrag (wieder) ins Verfahren hineingezogen, kommt ihr ein Antragsrecht zu; die für den Zurückweisungsantrag aufgelaufenen Kosten sind jedoch mit der Zuerkennung des höheren Streitgenossenzuschlages für die Revision abgegolten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0036059

Dokumentnummer

JJR_19870224_OGH0002_0040OB00501_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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