Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Selbst bei erheblicher Geldwertveränderung kommt eine nicht ausdrücklich vereinbarte Geldwertanpassung bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes nicht in Betracht, wenn der mit der Einräumung des Wiederkaufsrechtes verfolgte Vertragszweck dem bei Vereinbarung einer auflösenden Bedingung entsprach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020153Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00518_8700000_001