RS OGH 1987/3/4 1Ob518/87

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Veröffentlicht am 04.03.1987
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Norm

ABGB §1068

Rechtssatz

Selbst bei erheblicher Geldwertveränderung kommt eine nicht ausdrücklich vereinbarte Geldwertanpassung bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes nicht in Betracht, wenn der mit der Einräumung des Wiederkaufsrechtes verfolgte Vertragszweck dem bei Vereinbarung einer auflösenden Bedingung entsprach.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020153

Dokumentnummer

JJR_19870304_OGH0002_0010OB00518_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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