Norm
ABGB §91 FRechtssatz
Eine Verletzung vermögensrechtlicher partnerschaftlicher Vereinbarung von Ehegatten kann klagbare Erfüllungs-, Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche auslösen, letztere dann, wenn ein Ehegatte zufolge der Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen durch den anderen mehr geleistet hat, als seinem auf Grund der partnerschaftlichen Vereinbarung zu leistenden Beitrag entspricht. Ein Verwendungsanspruch gemäß § 1042 ABGB ist gerechtfertigt, wenn ein Partner an Haushaltsaufwendungen mehr geleistet hat, als seinem Beitrag während funktionierender Ehe entspricht. Dabei sind Aufwendungen eines Gatten aber nur zu berücksichtigen, wenn sie dem Zuschnitt der Haushaltsführung während funktionierender Ehe entsprachen. Nicht zu berücksichtigen sind Aufwendungen, die während funktionierender Ehe beider Ehegatten zugute kamen, in der Krise aber lediglich einem von ihnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0009460Dokumentnummer
JJR_19870304_OGH0002_0010OB00697_8600000_001