Norm
MRG §3 Abs2 Z3Rechtssatz
Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 3, MRG und nicht Paragraph 24, Absatz eins, MRG zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069997Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021