RS OGH 1987/4/9 13Os1/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1987
beobachten
merken

Norm

StGB §32
StGB §302

Rechtssatz

Bei einem Amtsmißbrauch wurzelt der Unrechtsgehalt der Tat wesentlich in der betragsunabhängigen mißbräuchlichen Amtsausübung selbst. Es darf aber doch nicht ganz außer acht bleiben, wie hoch neben der ideellen Schädigung durch Erschütterung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine korrekte Amtsführung der Beamtenschaft der materielle Schaden ist, der aus einer solchen mißbräuchlichen Amtsausübung entsteht oder entstehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0090849

Dokumentnummer

JJR_19870409_OGH0002_0130OS00001_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten