RS OGH 2024/1/19 13Ns5/87; 13Os139/17s; 13Os20/20w; 12Ns71/23x

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Veröffentlicht am 16.04.1987
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Rechtssatz

Der Umstand allein, dass der Angeklagte schon in anderen Strafsachen vom selben Richter (Senat) verurteilt worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer Befangenheit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097017

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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