Norm
EheG §46Rechtssatz
Solange ein primär gestelltes Begehren auf Scheidung der Ehe nach § 49 EheG nicht rechtskräftig abgewiesen wurde, kann ein Anspruch der Scheidung nach § 55 EheG nicht in Rechtskraft erwachsen.Solange ein primär gestelltes Begehren auf Scheidung der Ehe nach Paragraph 49, EheG nicht rechtskräftig abgewiesen wurde, kann ein Anspruch der Scheidung nach Paragraph 55, EheG nicht in Rechtskraft erwachsen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0056376Dokumentnummer
JJR_19870416_OGH0002_0070OB00570_8700000_001