RS OGH 1987/5/26 15Os74/87, 14Os130/04, 13Os156/09d, 13Os138/10h

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Norm

FinStrG §53 Abs4

Rechtssatz

Die FinStrGNov 1985 hat (ua) die vordem normiert gewesene gerichtliche Strafbarkeit solcher Fälle einer Abgabenhehlerei oder Monopolhehlerei, in denen diese rechtliche Qualität der Tat ausschließlich durch jene der betreffenden Vortat begründet worden war (objektive Konnexität), beseitigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0086854

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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