RS OGH 1987/5/26 1Ob594/87

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Veröffentlicht am 26.05.1987
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Norm

ABGB §1488
ABGB §1497 II

Rechtssatz

Freiheitsersitzung scheidet aus, wenn zwar ein die Ausübung der Dienstbarkeit unmöglich machendes Hindernis errichtet, gleichzeitig aber mit dem Berechtigten vereinbart wurde, daß das Hindernis zu einem späteren Zeitpunkt zur Ermöglichung der Ausübung der Dienstbarkeit wieder beseitigt werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0034359

Dokumentnummer

JJR_19870526_OGH0002_0010OB00594_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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