Norm
HGB §432Rechtssatz
Nur aufeinanderfolgende Frachtführer im Sinne des Art 34 CMR treten mit dem Auftraggeber des Hauptfrachtführers in eine Vertragsbeziehung und haften für die Ausführung der Beförderung - wenn diese Gegenstand eines einzigen Vertrages ist - zur ungeteilten Hand.Nur aufeinanderfolgende Frachtführer im Sinne des Artikel 34, CMR treten mit dem Auftraggeber des Hauptfrachtführers in eine Vertragsbeziehung und haften für die Ausführung der Beförderung - wenn diese Gegenstand eines einzigen Vertrages ist - zur ungeteilten Hand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0062620Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00030_8600000_001