RS OGH 1987/6/16 4Ob317/87, 4Ob111/90, 4Ob2111/96m, 4Ob113/09k

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Veröffentlicht am 16.06.1987
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Norm

ABGB §1172

Rechtssatz

Verlagsvertragsverhältnisse können - abgesehen von den Fällen der §§ 29 ff UrhG - auch wegen ihrer in der Regel längeren Dauer als Dauerschuldverhältnisses aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022079

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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