Norm
ABGB §1172Rechtssatz
Verfolgt der werknutzungsberechtigte Verleger die Verwendung eines Titels durch Dritte nicht gerichtlich, vermag die Unterlassung derartiger Schritte die Interessen des Urhebers im Regelfall nicht wesentlich zu beeinträchtigen und damit einen für die Kündigung des Verlagsvertrages ausreichend wichtigen Grund zu bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0022097Dokumentnummer
JJR_19870616_OGH0002_0040OB00317_8700000_004