Norm
StPO §345 Abs1 Z6Rechtssatz
Eine auf § 345 Abs 1 Z 6 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde, die den Gegenstand der von ihr vermißten Fragestellung nicht bezeichnet, ist (insoweit) mangels Substantiierung nicht gesetzgemäß ausgeführt.Eine auf Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 6, StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde, die den Gegenstand der von ihr vermißten Fragestellung nicht bezeichnet, ist (insoweit) mangels Substantiierung nicht gesetzgemäß ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0100815Dokumentnummer
JJR_19870624_OGH0002_0110OS00067_8700000_001