Norm
ABGB §151Rechtssatz
Der Minderjährige, der Bargeld aus einem ungültigen Darlehensvertrag zur Tilgung eigener rechtswirksam zustandegekommener Schulden verwendete, hat die Darlehenssumme zu seinem Vorteil verwendet und ist damit bereichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0048069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2014