Norm
AHG §1 CaRechtssatz
Die Unterlassung der erforderlichen ergänzenden Beweisaufnahmen im Verfahren nach § 6 StadtErnG stellt eine unvertretbare Rechtsauffassung dar, die Amtshaftungsansprüche zur Folge haben kann.Die Unterlassung der erforderlichen ergänzenden Beweisaufnahmen im Verfahren nach Paragraph 6, StadtErnG stellt eine unvertretbare Rechtsauffassung dar, die Amtshaftungsansprüche zur Folge haben kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0049815Dokumentnummer
JJR_19870624_OGH0002_0010OB00014_8700000_001