Norm
GmbHG §61Rechtssatz
Diebstahl von Sachwerten aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters fällt nicht unter die Qualifikation des § 127 Abs 2 Z 3 StGB, wenn "Auftraggeber" im Sinne dieser Gesetzesstelle (ausschließlich) die GmbH war.Diebstahl von Sachwerten aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters fällt nicht unter die Qualifikation des Paragraph 127, Absatz 2, Ziffer 3, StGB, wenn "Auftraggeber" im Sinne dieser Gesetzesstelle (ausschließlich) die GmbH war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0059850Dokumentnummer
JJR_19870625_OGH0002_0120OS00053_8700000_001