RS OGH 1987/7/14 5Ob64/87, 5Ob68/88, 5Ob160/92, 5Ob240/97y, 5Ob124/98s, 5Ob122/98x, 7Ob54/10g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1987
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Norm

MRG §1 Abs4 Z1

Rechtssatz

Es ist im Sinne des § 1 Abs 4 Z 1 MRG lediglich auf die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel hergestellten Mietgegenstände, nicht aber auf das Gebäude insgesamt mit Einschluss aller seiner selbständigen abgeschlossenen Einheiten abzustellen (teleologische Reduktion).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 64/87
    Entscheidungstext OGH 14.07.1987 5 Ob 64/87
    Veröff: WoBl 1988,18 (Würth)
  • 5 Ob 68/88
    Entscheidungstext OGH 27.09.1988 5 Ob 68/88
    Auch; Veröff: ImmZ 1989,203
  • 5 Ob 160/92
    Entscheidungstext OGH 09.03.1993 5 Ob 160/92
    Vgl aber; Beisatz: Eine Verallgemeinerung, daß § 1 Abs 4 Z 1 MRG in allen Fällen so auszulegen wäre, als lautete er, nur solche Mietgegenstände, die unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel nach dem in dieser Gesetzesstelle genannten Stichtag errichtet worden seinen, sollten dem vollen Anwendungbereich des MRG unterstellt werden, lässt sich aus dem Gesetzesworlaut, über dessen äußersten Wortsinn nicht hinausgegangen werden darf, nicht ableiten. (T1) Veröff: WoBl 1993,114 (Würth)
  • 5 Ob 240/97y
    Entscheidungstext OGH 24.06.1997 5 Ob 240/97y
    Gegenteilig; Beisatz: Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist nicht erfüllt, wenn nur ein einzelner Mietgegenstand, nicht aber das ganze Gebäude ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel auf Grund einer nach dem 30.6.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde (5 Ob 160/92 = WoBl 1993, 144; 5 Ob 1030/93 = JusExtra 1427 und 1428). (T2)
  • 5 Ob 124/98s
    Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 124/98s
    Gegenteilig; Beis wie T2
  • 5 Ob 122/98x
    Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 122/98x
    Gegenteilig; Beis wie T2
  • 7 Ob 54/10g
    Entscheidungstext OGH 26.05.2010 7 Ob 54/10g
    Gegenteilig; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069277

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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