RS OGH 2016/1/19 1Ob575/87, 8Ob88/87, 2Ob133/02a, 2Ob230/15k

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Rechtssatz

Es darf nicht übersehen werden, dass die Zuerkennung einer abstrakten Rente ohne konkreten Entgang rechtsvergleichend ohne Beispiel ist, so dass eine eher restriktive Handhabung, zu der die Rechtsprechung in jüngster Zeit auch neigt, angezeigt erscheint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0030912

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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