RS OGH 1996/7/26 1Ob613/87, 1Ob668/87, 6Ob558/95, 1Ob521/96

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Rechtssatz

In einer Benützungsvereinbarung und damit auch in einer vor Gericht geschlossenen Benützungsregelung ist keine schlüssige Fortsetzungsvereinbarung iSd § 831 ABGB zu erblicken.In einer Benützungsvereinbarung und damit auch in einer vor Gericht geschlossenen Benützungsregelung ist keine schlüssige Fortsetzungsvereinbarung iSd Paragraph 831, ABGB zu erblicken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013368

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_0010OB00613_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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