RS OGH 1987/7/30 7Ob635/87

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Veröffentlicht am 30.07.1987
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Norm

EheG §50

Rechtssatz

Unter geistiger Störung im Sinne des § 50 EheG sind nicht nur Geisteskrankheiten minderen Grades, sondern auch nervöse Störungen und geistige Anomalien wie etwa Hysterie zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0056599

Dokumentnummer

JJR_19870730_OGH0002_0070OB00635_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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