RS OGH 1987/9/1 2Ob2/87, 8Ob232/99x, 6Ob46/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1987
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Norm

ABGB §901 II3c
ABGB §914 IIIf
ABGB §1375 C

Rechtssatz

Die bloße Nichterwartung einer Veränderung des gegebenen Zustandes (hier: durch Beseitigung der Verurteilung im Strafverfahren) betrifft nicht den von den Parteien als bestehend angenommenen Sachverhalt, sondern nur die Einschätzung der Möglichkeit einer späteren Veränderung. Eine dabei unterlaufene Fehleinschätzung stellt weder einen beachtlichen Irrtum über den von den Parteien bei Abgabe des Anerkenntnisses als feststehend angenommenen Sachverhalt dar, noch kann sie als Wegfall einer typischen Voraussetzung im Sinne der Lehre über die Geschäftsgrundlage gewertet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017591

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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