Norm
ABGB §1438 AdRechtssatz
Die Liquidität der Gegenforderung ist keine Voraussetzung dafür, daß das durch die Gegenforderung bewirkte Erlöschen des im Exekutionstitel festgestellten Anspruchs mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000766Dokumentnummer
JJR_19870909_OGH0002_0030OB00041_8700000_001