RS OGH 1987/9/9 3Ob41/87, 3Ob135/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1987
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Norm

ABGB §1438 Ad
EO §35 Ae

Rechtssatz

Die Liquidität der Gegenforderung ist keine Voraussetzung dafür, daß das durch die Gegenforderung bewirkte Erlöschen des im Exekutionstitel festgestellten Anspruchs mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0000766

Dokumentnummer

JJR_19870909_OGH0002_0030OB00041_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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