Rechtssatz
Mit der Absicht der Begründung von Wohnungseigentum setzen die Parteien notwendig den Weiterbestand einer ideellen Miteigentumsgemeinschaft voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013264Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2014