RS OGH 1987/10/21 14Os122/87, 14Os19/88, 13Os73/94, 15Os104/97, 12Os46/18h

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Veröffentlicht am 21.10.1987
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Norm

StGB §62
StGB §67 Abs2

Rechtssatz

Eine Inlandstat begeht auch, wer im Ausland eine Tat vorsätzlich veranlaßt oder fördernd unterstützt, deren Erfolg in Österreich eintritt oder nach den Vorstellungen der Täter in Österreich eintreten soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092024

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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