Norm
ASVG §114 Abs1Rechtssatz
Dem (bloß) faktischen Geschäftsführer einer GmbH, zu dessen tatsächlich übernommenem Agendenkreis das Einbehalten und die Abführung von Dienstnehmeranteilen an Sozialversicherungsbeiträgen zählt, kommt Subjektqualität nach § 114 ASVG zu.Dem (bloß) faktischen Geschäftsführer einer GmbH, zu dessen tatsächlich übernommenem Agendenkreis das Einbehalten und die Abführung von Dienstnehmeranteilen an Sozialversicherungsbeiträgen zählt, kommt Subjektqualität nach Paragraph 114, ASVG zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0084661Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013