Norm
JN §104 Abs3 FRechtssatz
Die in der Bestimmung des § 532 Abs 2 ZPO beinhaltete Komponente der funktionellen Zuständigkeit steht einer Heilung der Unzuständigkeit gemäß § 104 Abs 3 JN entgegen.Die in der Bestimmung des Paragraph 532, Absatz 2, ZPO beinhaltete Komponente der funktionellen Zuständigkeit steht einer Heilung der Unzuständigkeit gemäß Paragraph 104, Absatz 3, JN entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0044561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019