Norm
KO nF §46Rechtssatz
Für die insolvenzrechtliche Qualifikation von Abgabenforderungen ist nicht das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlichen relevanten Sachverhalts, sondern die Verwirklichung dieses Sachverhalts selbst maßgeblich. Auf die Fälligkeit kommt es nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0064620Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015