Norm
ABGB §364c D3Rechtssatz
Die Unzulässigkeit einer erfolgten Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes ist nur dann von Amts wegen zu beachten, wenn sie offenkundig, also aus der Eintragung oder den ihr zugrundeliegenden Urkunden ersichtlich ist. Andernfalls ist ihre Unwirksamkeit nur im Prozeß festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010807Dokumentnummer
JJR_19871126_OGH0002_0070OB00718_8700000_001