RS OGH 1987/11/26 7Ob718/87, 3Ob202/88

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Veröffentlicht am 26.11.1987
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Norm

ABGB §364c D3

Rechtssatz

Die Unzulässigkeit einer erfolgten Verbücherung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes ist nur dann von Amts wegen zu beachten, wenn sie offenkundig, also aus der Eintragung oder den ihr zugrundeliegenden Urkunden ersichtlich ist. Andernfalls ist ihre Unwirksamkeit nur im Prozeß festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010807

Dokumentnummer

JJR_19871126_OGH0002_0070OB00718_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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