Norm
ASGG §71 Abs1Rechtssatz
Durch die Klageerhebung tritt der Bescheid hinsichtlich des von der Klage betroffenen Anspruches zur Gänze außer Kraft. Wurde durch den Bescheid eine Leistung zuerkannt, so ist diese im Urteil zuzusprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085721Im RIS seit
30.11.1987Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025