RS OGH 2025/1/14 10ObS98/87; 10ObS314/88; 10ObS63/89; 10ObS71/90; 10ObS223/91; 10ObS130/93; 10ObS245

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1987
beobachten
merken

Rechtssatz

Durch die Klageerhebung tritt der Bescheid hinsichtlich des von der Klage betroffenen Anspruches zur Gänze außer Kraft. Wurde durch den Bescheid eine Leistung zuerkannt, so ist diese im Urteil zuzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0085721

Im RIS seit

30.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten