RS OGH 1987/12/15 4Ob612/87

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Veröffentlicht am 15.12.1987
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Rechtssatz

Ein Fehlen des Überweisungsauftrages liegt vor, wenn eine Bank versehentlich den Überweisungsbetrag dem Konto eines falschen Empfängers gutschreibt, den Betrag doppelt bucht oder dem richtigen Empfänger mehr gutschreibt, als ihm überwiesen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0033804

Dokumentnummer

JJR_19871215_OGH0002_0040OB00612_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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