Norm
StGB §42 Abs1 Z3Rechtssatz
Bei Massendelikten kommt der Generalprävention erhöhte Bedeutung zu. Die Bestimmung des § 42 StGB darf keinesfalls als eine Art Freibrief für die sanktionslose Begehung von geringfügigen Ladendiebstählen verstanden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091930Dokumentnummer
JJR_19871216_OGH0002_0140OS00173_8700000_001