RS OGH 1987/12/17 13Os172/87, 14Os120/88, 14Os128/88, 14Os113/89, 14Os43/90, 15Os60/90, 14Os45/91, 1

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Veröffentlicht am 17.12.1987
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Norm

StPO §125
StPO §126 A
StPO §258 Abs2 Ba
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Erachtet das Gericht den vernommenen Sachverständigen für befähigt, ein einwandfreies Gutachten über den Fall abzugeben, und treten keine Bedenken der in den §§ 125 f angeführten Art zutage, so liegt in der Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines zweiten Sachverständigen ein Akt freier Beweiswürdigung, der im Nichtigkeitsverfahren nicht anfechtbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097380

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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