RS OGH 1987/12/18 6Ob690/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1987
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Norm

ABGB §880a B

Rechtssatz

Bei Zweifeln an der Vertretungsbefugnis des Abrufenden einer Bankgarantie, hat sich die verpflichtete Bank sofort durch telegrafische oder fernschriftliche (möglicherweise auch telefonische) Rückfrage beim Begünstigten über das Bestehen einer ordnungsgemäßen Vertretungsbefungnis zu vergewissern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017037

Dokumentnummer

JJR_19871218_OGH0002_0060OB00690_8700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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