Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Verpflichtung des Hausverwalters, dem Machtgeber bei Rechnungslegung - solange die Rechnung nicht genehmigt ist - , soferne er nicht die Originalbelege ausfolgen will, wenigstens Kopien über dessen Verlangen und auf dessen Kosten herzustellen oder herstellen zu lassen und zu übergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019437Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011