RS OGH 1988/1/26 15Os75/87

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Veröffentlicht am 26.01.1988
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Rechtssatz

Zum Rücktritt von einem beendeten Nötigungsversuch bedarf es jedenfalls einer Ausschaltung der betreffenden Übelsankündigung durch den Täter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0090253

Dokumentnummer

JJR_19880126_OGH0002_0150OS00075_8700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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