Norm
ABGB §1152 C6Rechtssatz
Ansprüche aus "zweckverfehlenden" Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach § 1152 ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit nach § 1486 Z 5 ABGB (Ablehnung von Apathy, DRdA 1986,319 ff).Ansprüche aus "zweckverfehlenden" Arbeitsleistungen, die inhaltlich nach Paragraph 1152, ABGB zu beurteilen sind, unterliegen der dreijährigen Verjährungszeit nach Paragraph 1486, Ziffer 5, ABGB (Ablehnung von Apathy, DRdA 1986,319 ff).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.10.2024