RS OGH 1988/2/11 6Ob506/88

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Veröffentlicht am 11.02.1988
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Norm

EO §389 Abs1 VB
EO §389 Abs1 VD
EO §389 Abs1 VE

Rechtssatz

Grundsätzlich stellen auch unbeglaubigte Fotokopien taugliche Bescheinigungsmittel dar. Es ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, ob ihnen im Einzelfall zufolge Fehlens der Beglaubigung kein oder nur ein gemindeter Beweiswert zuzuerkennen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0005293

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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