Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Da durch die Ausübung des Rücktrittsrechtes der Vertrag ex tunc aufgelöst wird, kommt ein Widerruf der Rücktrittserklärung begrifflich nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0018273Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.07.2014